Behandlungskosten

 

 

Die Osteopathie ist im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht enthalten. Die privaten Krankenversicherungen übernehmen die Behandlungskosten teilweise.

 

Seit Anfang des Jahres 2013 übernehmen jedoch auch einige gesetzliche Krankenkassen einen Teil der Kosten – und es werden erfreulicherweise immer mehr! In diesem Fall ist ein Privatrezept vom Arzt erforderlich.

 

In jedem Fall ist anzuraten, vor Beginn einer osteopathischen Behandlung Kontakt zur jeweiligen Krankenkasse aufzunehmen und die Frage der Kostenübernahme zu klären.

 

Ärzte und Heilpraktiker rechnen die osteopathischen Leistungen nach den eigenen Gebührenordnungen ab.